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Flächennutzungspläne

Die Standortkommunen haben als Hoheitsträger die Befugnis, Flächennutzungspläne (FNP) zu erstellen bzw. zu ändern. Im Zuge der Konversion muss das entsprechende Baurecht geschaffen werden, um Gewerbeflächen ausweisen zu können.

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipheim für den Bereich "Südwestlich der Rollbahn"

Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 17.12.2019 (AZ 6100) die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipheim für den Bereich "Südwestlich der Rollbahn" zur planungsrechtlichen Sicherung des Geltungsbereichs als Gewerbefläche genehmigt.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipheim ist seit 18.12.2019 (Anschlag an der Amtstafel) wirksam.

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10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubesheim für den Bereich "Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände"

Das Landratsamt Günzburg hat mit Bescheid vom 26.11.2019 (AZ 6100) die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubesheim für den Bereich "Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände" genehmigt.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubesheim ist seit 29.11.2019 (Amtsblatt 24/19) wirksam.

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