Verbandsvorsitzender
Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Der Verbandsvorsitzende wird von den Verbandsräten gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer des Hauptamtes. Der aktuelle Verbandsvorsitzende ist Herr Landrat Dr. Hans Reichhart.
Die Befugnisse des Verbandsvorsitzenden sind in der Geschäftsordnung des Zweckverbandes unter § 4 festgelegt (siehe Downloads).
Zu den Aufgaben des Verbandsvorsitzenden gehört u. a. die Ladung zu den Verbandsversammlungen, der Vollzug der gefassten Beschlüsse, die Erledigung der laufenden Angelegenheiten sowie der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Werklieferungsverträge, Benutzungsverträge etc.).
Der Verbandsvorsitzende kann seine Befugnisse, in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung sowie beim Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung allgemein oder von Fall zu Fall für einzelne Angelegenheiten, dem Geschäftsleiter oder - mit Zustimmung des jeweiligen Verbandsmitgliedes - Bediensteten der Mitglieder des Zweckverbandes, übertragen und insoweit Zeichnungsbefugnis erteilen.
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Geschäftsstelle
Marion Schlaegel
Tel.: 08221 / 95 346
Mail: m.schlaegel@landkreis-guenzburg.de
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