Satzung
Der Landkreis Günzburg, die Stadt Leipheim, die Gemeinde Bubesheim und die Große Kreisstadt Günzburg, haben in den zuständigen Gremien die Zweckverbandssatzung über die Gründung eines Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ beschlossen.
Der Landkreis Günzburg und die drei kreisangehörigen Standortkommunen Stadt Leipheim, Gemeinde Bubesheim und Große Kreisstadt Günzburg, auf deren Gemarkungsgebiet sich der ehemalige Fliegerhorst Leipheim befindet, streben zur Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes gemeinsam eine interkommunale Gewerbeentwicklung als „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ auf einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstgeländes an.
Die damit verbundenen Aufgaben sollen in Weiterführung der bisherigen kommunalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Konversion Fliegerhorst Leipheim“ gemäß den Beschlüssen des Stadtrates Leipheim vom 10.12.2009 und 16.12.2009, des Gemeinderates Bubesheim vom 07.12.2009 und 14.12.2009, des Stadtrates Günzburg vom 07.12.2009, und des Kreistages des Landkreises Günzburg vom 14.12.2009 durch einen Zweckverband erfüllt werden.
Die Satzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ wurde von den Mitgliedern des Zweckverbandes in der Kreistagssitzung, bzw. den Stadt- und Gemeinderatssitzungen vom 07., 10., 14. und 16. Dezember 2009 beschlossen.
Die Regierung von Schwaben hat die Zweckverbandssatzung mit Schreiben vom 4. Januar 2010 gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) genehmigt.
Bekanntgemacht wurde die Satzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ im Amtsblatt der Regierung von Schwaben vom 26.01.2010.
Die 1. Änderungssatzung wurde am 24.08.2010 im Amtsblatt der Regierung von Schwaben bekanntgemacht.
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Satzung des Zweckverbandes
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