Städtebauliches Entwicklungskonzept
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr hat die Bundesrepublik Deutschland die Auflösung des ca. 256 ha großen Fliegerhorstes Leipheim beschlossen. Nach der Übergabe der militärischen Liegenschaften wurde im Rahmen des Programms "Stadtumbau West" für die künftige Nachnutzung des Fliegerhorstes Leipheim ein Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) durch die ARGE Konversion Fliegerhorst Leipheim in Auftrag gegeben.
Nach intensiver Beteiligung und Diskussion, wurde das Konzept "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" beschlossen und durch die Änderung der Flächennutzungspläne der Stadt Leipheim, der Großen Kreisstadt Günzburg und der Gemeinde Bubesheim manifestiert.
Durch die stufenweise Entwicklung von ingesamt ca. 113 ha Gewerbeflächen, sollen die wirtschaftlichen Potentiale der Kommunen sowie der gesamten Region gestärkt werden. Aufgabe des SEK, das neben dem Fliegerhorstgelände die gesamträumlichen Zusammenhänge der Konversion in den drei Standortkommunen betrachtet, ist die Vorbereitung von Stadtumbaumaßnahmen gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Als informelle Planung definiert das SEK zudem die städtebauliche Grundlage für die nachfolgende Bauleitplanung. Das bestehende SEK wurde durch einen städtebaulichen Rahmenplan fortgeschrieben und vertieft. Weitere Informationen zum SEK finden Sie unter Downloads.